Transparenz

Transparenz ist meines Erachtens eine essentielle Eigenschaft, um das Vertrauen der Menschen in die Politik zu stärken. So sollen Entscheidungen in unseren Gremien grundsätzlich öffentlich getroffen werden, sofern rechtlich zulässig. Von Vorabsprachen im geheimen Kämmerchen halte ich nichts. Mit der Presse und den Bürgerinnen und Bürgern pflege ich einen offenen Dialog und berichte laufend in den Ortszeitschriften, den sozialen Medien sowie auf dieser Webseite über aktuelle Themen.

Die Grenzen der Transparenz liegen allerdings dort, wo die Privatsphäre eines Menschen beginnt, denn auch ein Bürgermeister hat wie jeder von uns ein Recht auf ein Privatleben. Dies sollten wir stets respektieren, sachlich diskutieren und persönliche Angriffe unterlassen. Dies ist für mich eine Frage des Anstands.

Sie kandidieren doch nur wegen des Pensionsanspruchs!“

Mit dieser unwahren Behauptung wurde ich in den letzten Wochen immer wieder konfrontiert. Diese Behauptung ist schlichtweg falsch!

Ganz im Gegenteil: Durch meine erneute Kandidatur riskiere ich meinen Pensionsanspruch sogar. Sollte ich erneut als Bürgermeister gewählt werden und die Wahl nicht annehmen oder während der dritten Amtszeit zurücktreten, würde ich sämtliche Versorgungsansprüche verlieren.

Wären finanzielle Interessen mein Hauptfokus, hätte ich nicht erneut kandidieren dürfen, sondern nach Ende der zweiten Amtszeit zu meinem früheren Arbeitgeber zurückkehren müssen, bei dem ich für die Dauer von zwei Amtszeiten freigestellt war. Denn ab Mai 2026, also mit nur 39 Jahren, steht mir gem. Art. 21 Abs. 2 Satz 2 KWBG ein Pensionsanspruch zu, auch wenn ich dann erst 9 Jahre und 8 Monate Dienstzeit als Bürgermeister geleistet habe:

Art. 21 Abs. 2 Satz 2 KWBG
2In den Fällen des Art. 42 Abs. 3 GLKrWG gilt die Wartezeit von zehn Jahren (Abs. 1 Nr. 2) auch dann als erfüllt, wenn das zehnte Jahr noch nicht vollendet ist, sondern erst begonnen hat.“

Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob ich mich nochmals zur Wahl stelle oder nicht. Ein Ruhen der Versorgungsbezüge bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres kann durch den Dienstherren nur dann angeordnet werden, „wenn sich der Beamte ohne wichtigen Grund nicht zur Wiederwahl für sein Amt stellen“ lässt oder die Wahl nicht annimmt, obwohl er dienstfähig war. Dadurch dass mich mein bisheriger Wahlvorschlag nicht mehr nominiert hat, hätte mir dieser Anspruch sofort ab 01.05.2026 zugestanden und nicht erst mit Erreichen des Renteneintrittsalters (siehe BVK Broschüre Seite 9 rechts unten).

Im Übrigen bezahlt in Bayern nicht die Gemeinde die Pension eines ehemaligen Bürgermeisters, sondern die Bayerische Versorgungskammer (BVK).

Es war nie mein Ziel mit 39 Jahren in Pension zu gehen, denn ich bin dankbar, dass ich gesund bin und der herausfordernden Arbeit als Bürgermeister nachgehen darf. Ich kandidiere nicht wegen des Geldes für eine dritte Amtszeit, sondern weil mir die Zukunft unserer Gemeinde wichtig ist und ich die begonnen Projekte auch zu einem erfolgreichen Abschluss bringen möchte. Dies ist mein persönlicher Anspruch an mich selbst und ich empfinde es als Verpflichtung der Gesellschaft gegenüber.

In der folgenden Broschüre der Bayerischen Versorgungskammer werden alle Fragen rund um Pensionsansprüche für kommunale Wahlbeamte erörtert. Auf Seite 4 rechts oben und Seite 9 rechts unten befinden sich die entsprechenden Erklärungen (gelb markiert) für meinen speziellen Fall.

BVK_Broschuere_Kommunale_Wahlbeamte_markiert

Durch freiwilligen Rücktritt 2020 habe ich der Gemeinde viel Geld gespart

Ich habe meine erste Amtszeit 2019 gemäß des erwähnten Art. 42 Abs. 3 GLKrWG freiwillig verkürzt, damit 2020 nach 30 Jahren und fünf außertourlichen Bürgermeisterwahlen diese endlich wieder mit der allgemeinen Kommunalwahl in Bayern zusammengelegt werden konnten. Mein Amtsvorgänger von der CSU hätte diese Zusammenlegung bereits viel früher durchführen können, war aber nicht bereit eine seiner drei Amtszeiten freiwillig zu verkürzen. Ich habe dies gleich in meiner ersten Amtszeit getan, sodass der Gemeinde seither erhebliche Kosten für eine separate Bürgermeisterwahl erspart bleiben. Die insgesamt fünf separaten Bürgermeisterwahlen dürften der Gemeinde nach meinen Rechnungen insgesamt weit über 250.000 EUR zusätzlich gekostet haben. Diese Summe beinhaltet Portokosten für Wahlbenachrichtigungen und Briefwahlunterlagen samt Rückporto sowie die Entschädigungen für die Wahlhelfer/innen. Würde man noch den Personalaufwand des Verwaltungspersonals mit einrechnen, würde sich diese Summe mehr als verdoppeln.

Was verdient ein Bürgermeister?

Transparenz gilt für mich auch beim Thema Gehalt. Als Erster Bürgermeister der Gemeinde Eching mit ca. 15.000 Einwohnern bin ich hauptamtlich tätig. Für die Dauer meiner Amtszeit gelte ich als kommunaler Wahlbeamter („Beamter auf Zeit“). Das monatliche Gehalt richtet sich nach der Einwohnerzahl und ist im Fall Echings (da laut Statistischem Landesamt knapp unter 15.000 Einwohnern) in Stufe B2 der Beamtentariftabelle angesiedelt. (Stand Januar 2026: € 8.860,51 brutto). Hinzu kommt ein Orts- und Familienzuschlag i.H.v. € 165,59 sowie vermögenswirksame Leistungen i.H.v. € 6,65.

Gemäß Art. 46 i. V. m. der Anlage 2 (zu Art. 46 Abs. 1) KWBG habe ich für die durch das Amt bedingten Mehraufwendungen in der Lebensführung Anspruch auf eine angemessene steuerfreie Dienstaufwandsentschädigung. Deren Höhe bemisst sich ebenfalls nach der Größe der Kommune und variiert in kreisangehörigen Gemeinden zwischen € 267,14 und € 878,10. Da Eching zu den größeren kreisangehörigen Gemeinden gehört, hat der Gemeinderat diese per Beschluss vom 23.06.2020 auf € 650 monatlich festgesetzt. Diese Pauschale dient der Deckung von Kosten, die im Rahmen der repräsentativen Pflichten anfallen: z.B. Essenseinladungen, Eintrittsgelder bei Veranstaltungen, Spenden, sonstige Spesen.

Das ist ganz schön viel! Was arbeitet ein Bürgermeister dafür?

Als Bürgermeister hat man weder eine 5-Tage-Woche noch eine geregelte Arbeitszeit von 9 bis 17 Uhr. Sitzungen finden sehr häufig am Abend und gesellschaftliche Veranstaltungen am Wochenende statt. Wenn man die vielen gesellschaftlichen Anlässe mit einrechnet, was durchaus angebracht ist, ergibt sich eine wöchentliche Arbeitszeit zwischen 60 und 80 Stunden.

Neben der politischen Tätigkeit als Bürgermeister und somit Vorsitzender des Gemeinderats und seiner Ausschüsse, bin ich als Leiter der Gemeindeverwaltung für fast 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für den kommunalen Haushalt mit einem Jahresvolumen von rund 60 Mio. Euro verantwortlich. Mit diesem Amt ist also auch eine enorme Verantwortung verbunden.

Überstunden sind mit dem Grundgehalt bereits abgegolten und werden nicht vergütet oder in Freizeit umgewandelt. Gem. §3 UrlMV stehen mir wie jedem bayerischen Beamten 30 Tage Erholungsurlaub im Jahr zu. In dieser Zeit werde ich von unserem zweiten Bürgermeister oder unserem dritten Bürgermeister vertreten. In den letzten Jahren habe ich Teile meines Urlaubsanspruchs unentgeltlich verfallen lassen bzw. 2024 und 2025 fast ausschließlich für mein berufsbegleitendes MBA-Studium verwendet.

Ein Bürgermeister fährt sicher einen Dienstwagen, oder?

Ich hätte Anspruch auf einen Dienstwagen. Speziell in Bayern bieten die heimischen Hersteller den Kommunen sehr günstige Leasingskonditionen. Dennoch habe ich mich entschieden, auf einen Dienstwagen zu verzichten. Dies spart der Kommune monatlich rund € 800 – € 1.000, je nach Art des Dienstwagens. Durch meinen Verzicht habe ich der Kommune somit bereits rund € 100.000 gespart. Als Ersatz für anfallende Reisekosten mit meinem Privat-PKW erhalte ich gem. Gemeinderatsbeschluss vom 23.06.2020 eine monatliche Reisekostenpauschale i.H.v. € 310. Diese Aufwände sind regelmäßig nachzuweisen.

Weitere Tätigkeiten

Für folgende Tätigkeiten erhalte ich zudem weitere Vergütungen:

  • Stv. Vorsitz Abwasserzweckverband Unterschleißheim/Eching/Neufahrn: € 547,34 mtl.
  • Vorsitz Zweckverband Versorgungs- & Verkehrsbetriebe Neufahrn/Eching: € 400,– mtl.
  • Stv. Vorsitz Zweckverband Hollerner See: € 30,– mtl.
  • Vorstand der Volkshochschule Eching e.V.: € 51,– mtl.
  • Verbandsrat Wasserzweckverband Freising-Süd: € 50,– pro Sitzung (ca. 4 p.a.)
  • Vertreter im Beirat der AKDB (Anstalt für kommunale Datenverarbeitung Bayern): € 80,– pro Sitzung (ca. 1 p.a.)

Zudem engagiere ich mich in vielen Institutionen rein ehrenamtlich:

  • Stv. Vorsitzender Heideflächenverein Münchner Norden e.V.
  • Stv. Vorsitzender Zweckverband Naherholung Eichberg Hörenzhausen / Günzenhausen mit landschaftlichem Golfplatz e.V.
  • Vorstand Verein Älter werden in Eching e.V.
  • Beirat Musikschule Eching
  • Vorstand Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München e.V.
  • Metropolregion München e.V. – Arbeitsgruppe Mobilität
  • Internationale Bauausstellung (IBA) Metropolregion München
  • Nordallianz

Für diese ehrenamtlichen Tätigkeiten, die teilweise sehr zeitintensiv sind (beispielsweise der stv. Vorsitz im Heideflächenverein), erhalte ich keinerlei Gehalt oder Aufwandsentschädigung, trage dennoch eine enorme Verantwortung.

Als Kreisrat erhalte ich eine monatliche Mandatsträgerpauschale und eine Technikpauschale i.H.v. jeweils € 50,– sowie ein Sitzungsgeld i.H.v. € 70,– pro Sitzung. Als Fraktionssprecher erhalte ich zudem monatlich € 140,–. Von diesen Beträgen spende ich rund 1/3 an die SPD. Mein Kreistagsmandat steht nicht im Zusammenhang mit meinem Amt als Bürgermeister.

Nebeneinkünfte aus weiteren Arbeitsverhältnissen habe ich keine, weder im selbstständigen noch im nichtselbstständigen Bereich. Ich habe auch keine Beraterverträge oder ähnliches. Bei meinem früheren Arbeitgeber, der Siemens Mobility GmbH, bin ich aktuell ohne Bezüge freigestellt. Ich widme somit meine gesamte Arbeitskraft dem Amt als Bürgermeister der Gemeinde Eching.

Diese Aufstellung erfolgt ohne Gewähr auf Vollständigkeit. Ich versichere aber, dass ich diese nach bestem Wissen und Gewissen erstellt habe. Bei den genannten Beträgen handelt es sich stets um die nicht versteuerten Bruttoeinkünfte. (Stand: 17.01.2026)