Im Bürgerentscheid am 25. Juli hat sich eine Mehrheit der Echinger Bevölkerung gegen eine ausschließliche Vergabe gemeindlicher Bauparzellen im Erbbaurecht und für einen teilweisen Verkauf ausgesprochen. Der Gemeinderat hatte zuvor im Dezember 2020 mehrheitlich für ein reines Erbbaurechtsmodell votiert. Ich selbst habe auch stets für die Vergabe kommunaler Grundstücke im Erbbaurecht geworben wie dies bereits in früheren Gebieten in Eching praktiziert wurde. Die Gründe hierfür hatte ich eingehend erläutert, mich aber im Vorfeld des Bürgerentscheids aufgrund meiner Neutralitätspflicht als Bürgermeister nicht an der Diskussion beteiligt. Das Votum der Bürgerschaft respektiere und akzeptiere ich wie auch der gesamte Gemeinderat.
Ich habe das Ratsbegehren unterstützt, da ich es wichtig finde, dass eine derart weitreichende finanzielle Entscheidung für die Gemeinde die Zustimmung der Bevölkerung genießt. Immerhin erhalten im Verkaufsmodell einzelne Bewerber eine Vergünstigung von bis zu 360.000 EUR im Falle der größten Bauparzelle mit 492qm in Dietersheim gegenüber dem Bodenrichtwert. Eine derartige Begünstigung einzelner Personen oder Familien beim Erwerb kommunaler Grundstücke sollte von der Mehrheit der Gesellschaft mitgetragen werden. Das deutliche Ergebnis des Bürgerentscheids bestätigt diese Akzeptanz. Um nicht unnötig Zeit zu verlieren, wurde bereits in zwei Sondersitzungen im Vorfeld des Bürgerentscheids im Gemeinderat über die möglichen Szenarien je nach Ausgang des Entscheids beraten und sich auf eine gemeinsame Linie geeinigt.
Alle Fraktionen des Gemeinderats haben das Ergebnis des Bürgerentscheids respektiert und in einer Sondersitzung am 3. August einstimmig beschlossen, dass in den beiden zur Vergabe anstehenden Neubaugebieten Eching-West und Dietersheim Süd-Ost jeweils die Hälfte der Bauparzellen verkauft und die andere Hälfte im Erbbaurecht vergeben werden soll. In beiden Modellen wird ein 40%iger Abschlag auf den aktuellen Bodenrichtwert gewährt. Der Erbbauzins wird mit 1,5% zudem historisch niedrig angesetzt. Es wurden folgende Konditionen beschlossen:
Eching-West | Dietersheim Süd-Ost | |
Grundstücke zum Verkauf | 14 | 15 |
Grundstücke im Erbbaurecht | 14 | 16 |
Bodenrichtwert (31.12.2020) | 1.800,– EUR | 1.980,– EUR |
rechn. Erschließungskosten | 150,– EUR | 150,– EUR |
BRW ohne Erschließungskosten | 1.650,– EUR | 1.830,– EUR |
nach Abschlag von 40% | 990,– EUR | 1.098,– EUR |
jährl. Erbbauzins von 1,5% | 14,85 EUR | 16,47 EUR |
Während die Bauparzellen im Baugebiet Eching-West bereits in Verkaufs- und Erbbaurechtsgrundstücke aufgeteilt wurden, können Bewerber im Baugebiet Dietersheim Süd-Ost frei wählen. Hintergrund ist, dass die Verteilung der gemeindlichen Bauparzellen in Dietersheim ohnehin bereits verstreut ist, während in Eching-West zwei zusammenhängende Areale vorliegen, die nicht in unterschiedlichen Modellen vergeben werden und somit zersplittert werden sollen. In beiden Baugebieten und in beiden Vergabemodellen stehen größere und kleinere Parzellen zur Auswahl. Dank der identischen Kriterien für beide Modelle, ist es möglich, eine gemeinsame Bewerberliste zu führen. Entsprechend der resultierenden Rangfolge, dürfen die Bewerber ein Grundstück in einem der beiden Gebiete wählen und entscheiden, ob sie dieses kaufen möchten oder lieber einen Erbbaurechtsvertrag mit der Gemeinde schließen wollen. Sobald die maximale Anzahl der Kauf- oder Erbbaurechtsgrundstücke vergeben ist, steht im jeweiligen Gebiet nur mehr das jeweils andere Modell zur Verfügung, damit die Aufteilung wie in der Tabelle angegeben eingehalten wird.
Die Vergabekriterien wurden für beide Vergabemodelle (Verkauf / Erbbaurecht) wie folgt vereinheitlicht:
– Einkommensobergrenze: 120.000 EUR brutto p.a. für Bewerberpaare / 60.000 EUR brutto p.a. für einzelne Bewerber
– Vermögensobergrenze: nicht reduzierter Wert einer durchschnittlichen Bauparzelle auf Basis des Bodenrichtwerts (Grundstücksgröße x BRW)
– Bewerbungsfrist: 29.10.2021, 12:00 Uhr (Eingang im Rathaus)
Die eingegangenen Bewerbungen werden nach Abschluss der Bewerbungsphase durch die Verwaltung geprüft und gemäß unserer gemeindlichen Vergaberichtlinie mit Punkten versehen. Noch vor Weihnachten wird ein Vergabeausschuss, bestehend aus fünf Gemeinderatsmitgliedern, d.h. je einem Vertreter pro Fraktion, diese durch die Verwaltung vorgenommene Rangfolge beschließen. Ich selbst werde nicht Teil dieses Ausschusses sein und somit kein Stimmrecht ausüben.
Alle Informationen zur Baulandvergabe sowie die ausführlichen Vergabekriterien und Bewerbungsunterlagen finden Sie auf der Homepage der Gemeinde:
www.eching.de/neubaugebiete
Auch wenn davon auszugehen ist, dass es deutlich mehr Bewerbungen als Bauparzellen geben wird, wünsche ich allen Bewerberinnen und Bewerbern viel Erfolg, dass Sie ein passendes und finanzierbares Grundstück in ihrem Wunschmodell zugewiesen bekommen. Dank unserer transparenten Vergabekriterien ist eine faire Zuteilung der Grundstücke gewährleistet. Alle, die diesmal leer ausgehen, haben vielleicht im nächsten Baugebiet „Dietersheim West“ am Ortseingang von Eching kommend mehr Glück.