September 2021 – Vergabe der Bauparzellen in Eching-West und Dietersheim Süd-Ost

Im Bürgerentscheid am 25. Juli hat sich eine Mehrheit der Echinger Bevölkerung gegen eine ausschließliche Vergabe gemeindlicher Bauparzellen im Erbbaurecht und für einen teilweisen Verkauf ausgesprochen. Der Gemeinderat hatte zuvor im Dezember 2020 mehrheitlich für ein reines Erbbaurechtsmodell votiert. Ich selbst habe auch stets für die Vergabe kommunaler Grundstücke im Erbbaurecht geworben wie dies bereits in früheren Gebieten in Eching praktiziert wurde. Die Gründe hierfür hatte ich eingehend erläutert, mich aber im Vorfeld des Bürgerentscheids aufgrund meiner Neutralitätspflicht als Bürgermeister nicht an der Diskussion beteiligt. Das Votum der Bürgerschaft respektiere und akzeptiere ich wie auch der gesamte Gemeinderat.

Ich habe das Ratsbegehren unterstützt, da ich es wichtig finde, dass eine derart weitreichende finanzielle Entscheidung für die Gemeinde die Zustimmung der Bevölkerung genießt. Immerhin erhalten im Verkaufsmodell einzelne Bewerber eine Vergünstigung von bis zu 360.000 EUR im Falle der größten Bauparzelle mit 492qm in Dietersheim gegenüber dem Bodenrichtwert. Eine derartige Begünstigung einzelner Personen oder Familien beim Erwerb kommunaler Grundstücke sollte von der Mehrheit der Gesellschaft mitgetragen werden. Das deutliche Ergebnis des Bürgerentscheids bestätigt diese Akzeptanz. Um nicht unnötig Zeit zu verlieren, wurde bereits in zwei Sondersitzungen im Vorfeld des Bürgerentscheids im Gemeinderat über die möglichen Szenarien je nach Ausgang des Entscheids beraten und sich auf eine gemeinsame Linie geeinigt.

Alle Fraktionen des Gemeinderats haben das Ergebnis des Bürgerentscheids respektiert und in einer Sondersitzung am 3. August einstimmig beschlossen, dass in den beiden zur Vergabe anstehenden Neubaugebieten Eching-West und Dietersheim Süd-Ost jeweils die Hälfte der Bauparzellen verkauft und die andere Hälfte im Erbbaurecht vergeben werden soll. In beiden Modellen wird ein 40%iger Abschlag auf den aktuellen Bodenrichtwert gewährt. Der Erbbauzins wird mit 1,5% zudem historisch niedrig angesetzt. Es wurden folgende Konditionen beschlossen:

Eching-WestDietersheim Süd-Ost
Grundstücke zum Verkauf 1415
Grundstücke im Erbbaurecht 1416
Bodenrichtwert (31.12.2020) 1.800,– EUR1.980,– EUR
rechn. Erschließungskosten 150,– EUR150,– EUR
BRW ohne Erschließungskosten 1.650,– EUR1.830,– EUR
nach Abschlag von 40%990,– EUR1.098,– EUR
jährl. Erbbauzins von 1,5%14,85 EUR16,47 EUR
Baugebiet Eching-West
Baugebiet Eching-West

Während die Bauparzellen im Baugebiet Eching-West bereits in Verkaufs- und Erbbaurechtsgrundstücke aufgeteilt wurden, können Bewerber im Baugebiet Dietersheim Süd-Ost frei wählen. Hintergrund ist, dass die Verteilung der gemeindlichen Bauparzellen in Dietersheim ohnehin bereits verstreut ist, während in Eching-West zwei zusammenhängende Areale vorliegen, die nicht in unterschiedlichen Modellen vergeben werden und somit zersplittert werden sollen. In beiden Baugebieten und in beiden Vergabemodellen stehen größere und kleinere Parzellen zur Auswahl. Dank der identischen Kriterien für beide Modelle, ist es möglich, eine gemeinsame Bewerberliste zu führen. Entsprechend der resultierenden Rangfolge, dürfen die Bewerber ein Grundstück in einem der beiden Gebiete wählen und entscheiden, ob sie dieses kaufen möchten oder lieber einen Erbbaurechtsvertrag mit der Gemeinde schließen wollen. Sobald die maximale Anzahl der Kauf- oder Erbbaurechtsgrundstücke vergeben ist, steht im jeweiligen Gebiet nur mehr das jeweils andere Modell zur Verfügung, damit die Aufteilung wie in der Tabelle angegeben eingehalten wird.

Die Vergabekriterien wurden für beide Vergabemodelle (Verkauf / Erbbaurecht) wie folgt vereinheitlicht:
Einkommensobergrenze: 120.000 EUR brutto p.a. für Bewerberpaare / 60.000 EUR brutto p.a. für einzelne Bewerber
Vermögensobergrenze: nicht reduzierter Wert einer durchschnittlichen Bauparzelle auf Basis des Bodenrichtwerts (Grundstücksgröße x BRW)
Bewerbungsfrist: 29.10.2021, 12:00 Uhr (Eingang im Rathaus)

Die eingegangenen Bewerbungen werden nach Abschluss der Bewerbungsphase durch die Verwaltung geprüft und gemäß unserer gemeindlichen Vergaberichtlinie mit Punkten versehen. Noch vor Weihnachten wird ein Vergabeausschuss, bestehend aus fünf Gemeinderatsmitgliedern, d.h. je einem Vertreter pro Fraktion, diese durch die Verwaltung vorgenommene Rangfolge beschließen. Ich selbst werde nicht Teil dieses Ausschusses sein und somit kein Stimmrecht ausüben.

Alle Informationen zur Baulandvergabe sowie die ausführlichen Vergabekriterien und Bewerbungsunterlagen finden Sie auf der Homepage der Gemeinde:
www.eching.de/neubaugebiete

Auch wenn davon auszugehen ist, dass es deutlich mehr Bewerbungen als Bauparzellen geben wird, wünsche ich allen Bewerberinnen und Bewerbern viel Erfolg, dass Sie ein passendes und finanzierbares Grundstück in ihrem Wunschmodell zugewiesen bekommen. Dank unserer transparenten Vergabekriterien ist eine faire Zuteilung der Grundstücke gewährleistet. Alle, die diesmal leer ausgehen, haben vielleicht im nächsten Baugebiet „Dietersheim West“ am Ortseingang von Eching kommend mehr Glück.

Bleiben Sie gesund!
Ihr Sebastian Thaler

Juli 2021 – Bürgerentscheid zum Echinger Baulandmodell am 25.07.2021

Liebe Echinger

Wie soll die Zukunft des Echinger Baulandmodells aussehen?

Diese Frage stellt der Gemeinderat den Bürgerinnen und Bürgern in einem Bürgerentscheid am 25.07.2021. Aufgrund von Corona erfolgt die Abstimmung ausschließlich per Briefwahl, die Wahlunterlagen gehen jedem Wahlberechtigten automatisch und rechtzeitig zu.
Dass es weiterhin ein Echinger Baulandmodell mit entsprechenden Vergabekriterien geben soll, ist unstrittig. Strittig ist die Frage, ob die Gemeinde kommunale Grundstücke im Rahmen des Modells verkaufen soll oder diese im Erbbaurecht vergeben werden sollen?
Während die Gemeinde bei einem Verkauf der Grundstücke einen hohen einmaligen Verkaufserlös zugunsten der heutigen Generation erzielt, profitieren bei einer Vergabe im Erbbaurecht auch die folgenden Generationen von jährlich stabilen Einnahmen.
Ich kann gut nachvollziehen, dass einige Interessenten den Kauf eines Grundstücks einer Vergabe im Erbbaurecht vorziehen. Bei den aktuell historisch niedrigen Zinsen gewähren Banken sehr hohe Kredite. Diese sind auch nötig um neben dem in beiden Modellen zu errichtenden Wohngebäude noch rund 350.000 € für ein vergünstigtes Baugrundstück zu finanzieren. Gemäß unserer Vergabekriterien dürfen die Bewerber nur ein gewisses Einkommen und Vermögen aufweisen, sodass die Finanzierung von Haus und Grundstück für viele Familien zum waghalsigen Kraftakt wird. In Summe müssen beim Kauf des Grundstücks für dieses Projekt ca. 800.000 bis 900.000 € finanziert werden, je nach Größe und Ausstattung des Hauses. Das Zinsänderungsrisiko birgt bei einer solch hohen Kreditsumme eine immense Gefahr für die Bauherren. Im Erbbaurechtsmodell entfällt der Grundstückskaufpreis und es ist „nur“ das Eigenheim für (in dieser Rechnung angenommen) rund 500.000 € zu stemmen. Hinzu kommen jährliche Erbbaurechtszahlungen an die Gemeinde in Höhe von 1,5% auf das im Vergleich zum Bodenrichtwert um 40% reduzierte Grundstück, ein historisch vergleichsweise niedriger Wert. Der Erbbauzins von 1,5% bleibt über die gesamte Laufzeit des Vertrags, also über 75 Jahre, gleich. Es erfolgt lediglich eine Indexierung auf Basis des Verbraucherpreisindex, d.h. die reale Belastung bleibt über die gesamte Laufzeit auf gleichem Niveau. Die Bauplätze in den früheren Baugebieten „westlich der Frühlingstraße“ und „nördlich der Kleiststraße“ wurden allesamt im Erbbaurecht vergeben.

Ein Haus auf einem Erbbaurechtsgrundstück der Gemeinde kann jederzeit an die eigenen Kinder vererbt werden, ohne dass es einer Zustimmung der Gemeinde bedarf. Auch bei einem Verkauf kann die Gemeinde nur dann ein Veto einlegen, wenn der Verkaufspreis den Gebäudewert erheblich übersteigt. Damit wird sichergestellt, dass auch nachfolgende Generationen in den Genuss bezahlbaren Wohnraums kommen und der Wertzuwachs von Grund und Boden nicht eingepreist wird. Diesem liegt schließlich keine reale Wertschöpfung zugrunde. Rasante Bodenpreissteigerungen wie wir diese in den letzten Jahren erlebt haben, haben somit keinen direkten Einfluss auf die Marktpreise eines Hauses auf einem Erbbaurechtsgrundstück.

Die ursprünglich bis Ende Juni geplante Bewerbungsphase für die insgesamt 59 Bauparzellen in Eching-West und Dietersheim Süd-Ost musste aufgrund des Bürgerbegehrens der Freien Wähler bis zum Vorliegen des Ergebnisses des Bürgerentscheids gestoppt werden. Sofern der Bürgerwille die Vergabepraxis im Erbbaurecht bestätigt, kann die Gemeindeverwaltung die Vergabe umgehend wieder aufnehmen, die Bewerbungsfrist wird dann voraussichtlich bis Ende September verlängert werden. Falls sich im Bürgerentscheid eine Mehrheit für den Verkauf kommunaler Grundstücke ausspricht, muss der Gemeinderat die Aufteilung der Grundstücke sowie einen Teil der Vergabekriterien neu fassen, sodass das Bewerbungsverfahren neu gestartet werden muss. Eine Vergabe noch in diesem Jahr ist nach meiner persönlichen Einschätzung dann nicht mehr gewährleistet. Unerheblich des Ausgangs des Entscheids werden Gemeinderat und Verwaltung die Vergabe umgehend vorantreiben. Hierzu bin ich bereits auf die einzelnen Fraktionen zugegangen, um für beide Szenarien des Bürgerentscheids bereits vorab das weitere Vorgehen zu besprechen. Damit möchte ich erreichen, dass wir Zeit sparen und die seit vielen Jahren wartenden Bauwerber nicht noch weiter auf die Folter spannen. Auch meine Frau und ich gehören übrigens zu den Wartenden.

Am 08. Juli findet eine Podiumsdiskussion mit je zwei Vertretern beider Seiten im Echinger Bürgerhaus organisiert durch die Volkshochschule zum Thema des Bürgerentscheids statt. Eine Aufzeichnung dieser Diskussion finden Sie auf der YouTUBE-Seite der Gemeinde Eching:

Nutzen Sie die Informationsangebote der Parteien, bilden Sie sich Ihre eigene Meinung zu dieser bodenpolitischen Fragestellung und nehmen Sie bis 25.07. per Briefwahl am Bürgerentscheid teil!

Weitere Informationen zum Bürgerentscheid und eine umfassende Liste mit Fragen und Antworten (FAQs) finden Sie auf folgender Seite:

http://buergerentscheid-eching.de/

Bürgerbüro ab 12.07.2021 wieder ohne Termin geöffnet | Bürgerservice-Portal nutzen!

Seit rund zwei Monaten ist das Rathaus wieder nach vorheriger Terminvereinbarung zu den gewohnten Zeiten geöffnet. Aufgrund der langen Schließung während der Corona-Pandemie hat sich ein enormer Rückstau gebildet. Der Terminvorlauf für Passausstellungen oder ähnliche Vorgänge beträgt derzeit drei Wochen. Termine für Passabholungen oder kürzere Vorgänge beträgt nur wenige Tage. Personal aus anderen Abteilungen einzusetzen oder kurzfristig externes Personal zu beschäftigen ist leider nicht möglich, da für die Tätigkeit im Bürgerbüro und die damit verbundenen hoheitlichen Aufgaben eine entsprechende Ausbildung erforderlich ist und beispielsweise die Passgeräte der Bundesdruckerei auf die jeweilige Mitarbeiterin personalisiert sind. Ab 12.07.2021 wird das Bürgerbüro wieder ohne vorherige Terminvereinbarung geöffnet sein. Dank unseres 2017 eingeführten Bürgerservice-Portals auf der Gemeinde-Homepage können viele Behördengänge auch online erledigt werden. Das ist bequem, spart Zeit und ist sicher. Probieren Sie es aus und tragen Sie somit aktiv zur Verkürzung der Wartezeiten bei!

Ausstellung zu neuem Gemeinde-Logo und Homepage im Rathaus

Die Studenten der BURKE Akademie für Design aus München entwerfen derzeit in einem Wettbewerb ein neues Logo für die Gemeinde und ein neues Design für unsere Gemeinde-Homepage. Die 21 Entwürfe wurden einem Gremium des Gemeinderats Mitte Juni vorgestellt und sind derzeit im Foyer des Rathauses ausgestellt. Zu den Öffnungszeiten ist das Rathaus wieder wie gewohnt geöffnet, sodass Sie sich die Entwürfe dort ansehen können. Die Studentinnen und Studenten haben sehr gelungene und überzeugende Designs erstellt. Sie können sich diese auch online ansehen unter www.eching.de.

Bleiben Sie gesund!
Ihr Sebastian Thaler

März 2021 – Start der Bewerbungsphase für die Neubaugebiete Eching-West und Dietersheim – Infoveranstaltung am 10. März

Liebe Echinger

Im Dezember 2020 hat der Gemeinderat die Konditionen für die Vergabe der gemeindlichen Bauparzellen in den beiden Neubaugebieten Eching-West und Dietersheim Süd-Ost festgelegt. Zudem wurde die Einkommensobergrenze auf 120.000 EUR Bruttojahresgehalt für Bewerberpaare bzw. 60.000 EUR für Einzelpersonen angehoben. Die aktualisierten und zum 01.01.2021 in Kraft getretenen Kriterien des sozialen Wohnbaulandmodells können Interessenten auf der Homepage der Gemeinde herunterladen oder nach Beendigung des Lockdowns im Rathaus einsehen.

Über die grundsätzliche Zielsetzung des Echinger Baulandmodells und die Entscheidung des Gemeinderats, gemeindliche Bauparzellen künftig wieder ausschließlich im Erbbaurecht zu vergeben, habe ich an dieser Stelle bereits in der Januar-Ausgabe ausführlich berichtet.

In den Monaten April bis Juni wird die Bewerbungsphase für die insgesamt 59 gemeindlichen Bauparzellen in den beiden Neubaugebieten Eching-West (28) und Dietersheim Süd-Ost (31) durchgeführt. Mich erreichen aktuell täglich Anfragen zu den Modalitäten der Baulandvergabe, zum Zeitplan des Vergabeverfahrens sowie zur Ausgestaltung des Erbbaurechtsvertrags. Auch wenn ich versuche, die Anfragen allesamt individuell zu beantworten, sind es größtenteils sehr ähnliche Fragestellungen. Um daher alle Interessenten gleichermaßen umfassend über den jeweiligen Bebauungsplan, die gemeindlichen Parzellen, die Kriterien des Echinger Wohnbaulandmodells und  den Ablauf des Vergabeverfahrens zu informieren, lade ich Sie herzlich zu einer

Infoveranstaltung zur Baulandvergabe am Mittwoch, 10.03.2021 um 18:00 Uhr ein.

2021-03-10_Infoveranstaltung_Baulandvergabe

Da eine Präsenzveranstaltung aufgrund der weiterhin anhaltenden Gefährdungslage durch das Corona-Virus nicht vertretbar ist, wird die Veranstaltung online durchgeführt. Den entsprechenden Link finden Sie am Tag der Veranstaltung auf der Gemeindehomepage.

Die Bauarbeiten unserer neuen Tennishalle werden bei Erscheinen dieser Ausgabe bereits begonnen haben. Die in den Vergabeverfahren erzielten Preise entsprechen in Summe exakt den veranschlagten Kosten (Abweichung von 0,5%), sodass der Wiederaufbau dank der Leistung der Brandversicherung wie geplant durchgeführt werden kann. Zudem hat der Gemeinderat einstimmig der Errichtung einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach der Halle zugestimmt. Die mit rund 400kWp dann größte Photovoltaik-Anlage auf gemeindlichen Dachflächen wird Strom für rund 150 Haushalte erzeugen. Errichtet wird die Anlage durch die Bürgerenergiegenossenschaft Freising mit finanzieller Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Eine derartige Bürgerbeteiligung wäre auch für künftige Windenergieprojekte in unserer Region wünschenswert.

Da ich als Kind selbst auf eine Blutspende angewiesen war, ist es mir ein besonderes Anliegen, Sie auf den nächsten Termin zur

Blutspende am 01.03.2021 zwischen 15:30 und 20:00 Uhr im Bürgerhaus

aufmerksam zu machen. Dank vorheriger Terminvergabe und großzügiger Platzverhältnisse unseres Bürgerhauses, kann die Einhaltung der nötigen strengen Abstands- und Hygieneregeln sichergestellt werden. Bitte buchen Sie vorab einen Termin, um Wartezeiten und Gruppenbildungen zu verhindern. Meinen Termin für 16:30 Uhr habe ich bereits gebucht. Auch und gerade in Pandemiezeiten sind viele Menschen auf Spenderblut angewiesen. Erstspender sind ebenfalls willkommen. Helfen ist das beste Gefühl – probieren Sie‘s aus!

Herzlichst

Februar 2021 – Energiewende JA! – Aber bitte nicht bei uns? – Planungsstand der Windenergieanlage in Garching

Liebe Echinger

In Garching existiert bereits seit 2015 der Plan zum Bau von 4 Windenergieanlagen entlang der A9. Anstatt der vier mittelgroßen Anlagen, soll nun ein großes „Windrad“ mit einer Nabenhöhe von 165m und einer Gesamthöhe von 250m errichtet werden. Grundsätzlich stehe ich persönlich einer Errichtung von Windenergieanlagen zur regenerativen Stromerzeugung in unserer Region positiv gegenüber. 2019 habe ich gemeinsam mit ca. 50 weiteren bayerischen Bürgermeistern einen Appell an die Staatsregierung gerichtet, den Ausbau der erneuerbaren Energien stärker voranzutreiben anstatt diesen durch massive Einschränkungen wie die 10-H-Regelung zu blockieren. Während bis zur Einführung der 10-H-Regelung im Jahr 2014 bayernweit noch 160 Anlagen in Betrieb gingen, waren es 2019 nur noch 6. Die bundesweit nur in Bayern geltende 10-H-Regelung hat somit dafür gesorgt, dass der Ausbau der Windkraftanlagen in Bayern zum Erliegen gekommen ist. Der schwarze Peter wird einmal mehr den Kommunen zugesteckt, indem diese Bebauungsplanverfahren durchführen müssen. Im Jahr 2020 konnten bereits 23,5%, also fast ein Viertel, des Bruttostromverbrauchs in Deutschland durch die Windenergie gedeckt werden, während es in Bayern nur 6% waren. Die Windkraft ist damit bereits heute eine fundamentale Säule der deutschen Energieerzeugung und ein Motor der Energiewende weg von fossilen hin zu erneuerbaren Energieträgern.

Die große Mehrheit unserer Gesellschaft hat die wissenschaftlich erwiesenen Folgen des Klimawandels erkannt, 93% der Deutschen fordern eine regenerative Energieerzeugung (Quelle: BDEW 2018). Auch der zunehmende Flächenverbrauch und die damit einhergehende Versiegelung der Landschaft werden zunehmend kritisch betrachtet. Ergo, wir brauchen effiziente Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energie. Ein Windrad ist hierbei um ein vielfaches effizienter als andere erneuerbare Energien. Um die gleiche Menge an Energie zu erzeugen, verbraucht eine Photovoltaik-Anlage die 6-fache Fläche, eine Biogasanlage benötigt sogar die 270-fache Fläche zum Anbau von Silomais – auf die ethische Frage der Lebensmittelvernichtung möchte ich an dieser Stelle gar nicht eingehen. Es wäre zudem wünschenswert, wenn wir den immensen Strombedarf unseres Münchner Ballungsraums vor Ort erzeugen könnten, um gigantische Stromtrassen quer durch die Republik zu vermeiden.

Nun sehen wir uns mit den konkreten Planungen aus Garching konfrontiert. Wie sind diese zu bewerten? Im Fall des Garchinger Windrads wird die Stadt Garching ein Bebauungsplanverfahren durchführen, in dem mögliche Beeinträchtigungen der bestehenden Wohnbebauung sowie künftiger Siedlungsgebiete berücksichtigt werden. Als Nachbarn werden wir in diesem Verfahren beteiligt und werden die vorgelegten Gutachten kritisch prüfen, um eine negative Auswirkung auf Dietersheim zu verhindern. Die Entfernung der Windenergieanlage zur Dietersheimer Wohnbebauung beträgt 1,5km, somit ca. das 6-fache der Höhe des Windrads. Während ich dem Vorhaben der Errichtung einer Windenergieanlage grundsätzlich positiv gegenüberstehe, ist der geplante Standort meines Erachtens diskussionswürdig. Schließlich schränkt dieser sowohl die bauliche Entwicklung der TU München als auch eine mögliche Verlegung der Staatsstraße ein. Für die bereits in Planung befindliche Ortsentwicklung Dietersheims in Richtung Südwesten würde eine Windenergieanlage an diesem Standort auch Einschränkungen mit sich bringen. Die Entwicklungsperspektiven unseres Siedlungsraums dürfen durch eine solche Anlage nicht eingeschränkt werden. Es sollten daher im Verfahren alternative Standorte geprüft werden, die eine geringere Beeinträchtigung der heutigen und der künftigen Siedlungsentwicklung mit sich bringen. Ich bin bereits seit einiger Zeit im Austausch mit der Bürgerenergiegenossenschaft Freising zu möglichen Windkraftstandorten auf Echinger Gemeindegebiet. Nach meiner Kenntnis gibt es deutlich besser geeignete Standorte im Hinblick auf die Beeinträchtigung der Bevölkerung sowie im Hinblick auf die Windausbeute als diesen. Eine Zusammenarbeit mit der Bürgerenergiegenossenschaft hätte zudem den Charme der Bürgerbeteiligung. Somit könnten wir Bürger*innen mit einer kleinen Beteiligung unmittelbar profitieren und nicht nur eine auswärtige Firma oder ein Finanzinvestor. Dies würde auch die Rechtfertigung und die Akzeptanz eines solchen Projektes erhöhen. Liebe Dietersheimer Nachbarn, seien Sie versichert, dass ich als Ihr Bürgermeister unsere Interessen entsprechend vertreten werde.

Herzlichst

Januar 2021 – Baulandpolitik: Langfristig bezahlbarer Wohnraum durch Erbbaurecht | Jahresbericht 2020

Liebe Echinger

Bevor ich meinen Brief starte, möchte ich an dieser Stelle meinem verstorbenen Kollegen, Harald Reents, aus Hallbergmoos gedenken. Er stand mit 41 Jahren mitten im Leben, war ein verlässlicher Kollege und ein geselliger fröhlicher Mensch. So werde ich Dich in Erinnerung behalten, lieber Harald. Politiker und auch wir „kleinen Kommunalpolitiker“ stehen unter immensem öffentlichen Druck. Wir tragen eine hohe Verantwortung und sind unverblümter Kritik und teils auch Anfeindungen oder gar Drohungen ausgesetzt. Und dabei ist jeder von uns auch nur ein Mensch. Ich wünsche Haralds Familie viel Kraft, diesen Verlust zu verarbeiten und daran nicht zu zerbrechen.

Bereits seit den 1970er Jahren wird in der Gemeinde Eching bei der Ausweisung von Neubaugebieten ein soziales Wohnbaulandmodell verfolgt. Die Gemeinde erhält neben den Flächen für die Erschließung (derzeit 30%) die Hälfte des künftigen Wohnbaulands (35% des Ursprungsgrundstücks) für die Vergabe nach gemeindlichen sozialen Kriterien zu vergünstigten Konditionen. Die restlichen 35% der Ausgangsfläche verbleiben bei den ursprünglichen Eigentümern als Bauland. Um dieses erfolgreiche „Echinger Modell“ auch in den aktuellen Neubaugebieten anzuwenden, hat der Gemeinderat im Juli 2018 eine Neufassung der Kriterien des sozialen Wohnbaulandmodells beschlossen. Grundlage ist eine Vorgabe der EU-Kommission, wonach die zu erzielenden Punkte im Bereich der Ortsansässigkeit die Punkte der sozialen Kriterien nicht übersteigen dürfen. Zudem wurden durch die EU Einkommensobergrenzen im Bereich des mittleren Einkommens am Wohnort sowie eine Vermögensobergrenze in Höhe des Wertes einer Bauparzelle festgelegt.

Grundsätzliches Ziel der Gemeinde ist die Schaffung bezahlbaren Wohnraums für möglichst breite Schichten der Bevölkerung. Dieser Wohnraum soll zudem möglichst langfristig vergünstigt zur Verfügung stehen und nicht nach einem Verkauf der Immobilie oder bei Vermietung an Dritte wieder dem freien Markt zugeführt werden können. Bei einem Verkauf der Grundstücke hat die Gemeinde nach Ablauf der Eigennutzungsfrist keinen Einfluss mehr auf die weitere Nutzung oder Verwertung.

In vergangenen Vergaben, zuletzt 2008-2010 im Baugebiet Dietersheim Nord-West, wurde ein Großteil der gemeindlichen Bauparzellen 10% unter dem damaligen Bodenrichtwert veräußert, zu Preisen zwischen 310 und 420 € (je nach Baurecht und Lage). Aufgrund der seither rasanten Entwicklung der Bodenpreise, können die Eigentümer nach Ablauf der Eigennutzungsfrist (damals nur 5 Jahre), ihre Immobilie auf dem freien Markt zu einem beliebig hohen Preis veräußern. Der dann realisierte Gewinn beinhaltet sowohl die allgemeine Marktentwicklung als auch die damals gewährte Vergünstigung der Gemeinde. Der Erwerber bzw. Mieter bei einer Fremdnutzung kommt nicht mehr in den Genuss einer Vergünstigung, auch wenn er die gemeindlichen Kriterien erfüllen würde.

Anders gestaltet sich die Situation bei einer Vergabe von Bauland im Erbbaurecht. Auch hier ist der Erbbaurechtsnehmer Eigentümer seiner Immobilie und kann diese nach Ablauf der Eigennutzungsperiode jederzeit auf dem freien Markt veräußern. Allerdings behält sich die Gemeinde als Erbbaurechtsgeber in den Erbbaurechtsverträgen vor, ihre erforderliche Zustimmung zum Verkauf dann zu verweigern, wenn der Verkaufspreis den Wert der Immobilie (ohne Grundstück, da Erbbaurecht) „erheblich übersteigt“. Dass diese Klausel in den Verträgen rechtens ist, wurde jüngst durch das Oberlandesgericht München mit Urteil vom 18.11.2020 in einem Referenzfall der Gemeinde Eching bestätigt. Somit ist für diese Praxis Rechtssicherheit gegeben.

Da die Gemeinde mit ihrem sozialen Wohnbaulandmodell das Ziel der Schaffung langfristig bezahlbaren Wohnraums verfolgt und nur eine Grundstücksvergabe im Erbbaurecht dies ermöglicht, haben wir im Gemeinderat am 15.12.2020 beschlossen, die Bauparzellen in künftigen Neubaugebieten ab sofort nur noch in diesem Modell zu vergeben. Wirtschaftlich gesehen bietet das Erbbaurecht der Gemeinde den Vorteil zusätzlicher langfristig planbarer und solider jährlicher Einnahmen im Verwaltungshaushalt, während bei einem Verkauf nur ein einmaliger Verkaufserlös im Vermögenshaushalt erzielt werden könnte. Die Gemeinde bleibt zudem auch nach Ablauf des Erbbaurechtsvertrags Eigentümerin des Grundstücks und kann die Konditionen mit dem Erbbaurechtsnehmer neu verhandeln oder das Grundstück bei Bedarf einer anderen Verwendung zuführen.

Über dieses Thema wie auch über einiges andere wird im Gemeinderat heiß debattiert. Der politische Diskurs ist wichtig für die zielgerichtete Entwicklung unserer Gemeinde. Die verschiedenen Ansichten haben es verdient gehört und diskutiert zu werden. Denn ein Kollektiv verfügt über einen reichen Erfahrungsschatz und ein breites Wissen, sodass am Ende fundierte zukunftsweisende Entscheidungen gefällt werden können. Verlässt die Diskussion jedoch den inhaltlichen Bereich und driftet ins persönliche oder gar beleidigende Fahrwasser ab, wird eine Grenze überschritten. Die Gemeinde entwickeln wir nicht durch persönliche Angriffe, sondern durch unsere inhaltliche Arbeit weiter. Dies wünsche ich mir als konsensuale Maxime des gesamten Echinger Gemeinderats fürs neue Jahr und darüber hinaus.

Mit dieser Ausgabe des Echinger Forums wird Ihnen der Jahresbericht 2020 der Gemeinde verteilt. Damit möchte ich Ihnen einen Überblick über die Projekte und Initiativen des abgelaufenen Jahres verschaffen. Zudem finden Sie darin einen Ausblick auf künftige Projekte.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Angehörigen für das kommende Jahr 2021 vor allen Dingen Gesundheit, dazu Glück und Zufriedenheit gepaart mit dem Mut, Veränderungen anzunehmen, Neues zu wagen und von den unzähligen Möglichkeiten des Lebens Gebrauch zu machen – hoffentlich bald wieder ohne Einschränkungen.

Herzlichst

März 2020 – Baugrundstücke in Eching-West werden vergeben | Bürgerhaus-Gastronomie öffnet im April

Liebe Echinger

Viele von Ihnen haben mit Spannung seit vielen Jahren auf die Vergabe der gemeindlichen Baugrundstücke im Neubaugebiet Eching-West gewartet. Im Februar hat der Gemeinderat den Beschluss gefasst, zu welchen Kriterien diese vergeben werden sollen. Die insgesamt 12 Reihenhaus- und 16 Doppelhausparzellen werden jeweils zur Hälfte im Erbbaurecht vergeben, die andere Hälfte wird verkauft. Maßgeblich für die Zuteilung eines der begehrten Grundstücke werden wie auch in der Böhmerwaldstraße die gemeindlichen Vergabekriterien für Wohnbauland von 2018 sein. Einzige Anpassung: wir haben die Verdienstobergrenze auch im Erbbaurechtsmodell auf den Wert des Verkaufsmodells i.H.v. 100.000 EUR hochgesetzt. Somit können sich Bewerber unabhängig ihres Verdienstes frei für eines der beiden Modelle entscheiden. Aufgrund des innerhalb der letzten zwei Jahre von 950 EUR auf 1.500 EUR sehr stark angestiegenen Bodenrichtwertes hat der Gemeinderat eine Vergünstigung von 40% beschlossen. Abzgl. der mit pauschal 150 EUR im Richtwert enthaltenen Erschließungskosten ergibt sich somit ein Verkaufspreis von 810 EUR pro Quadratmeter. Dieser Wert wird auch für die Berechnung des Erbbauzinses herangezogen bei einem Erbbauzinssatz von 1,5% analog der Böhmerwaldstraße. Die Verwaltung bereitet nun das Vergabeverfahren vor und wird den Zeitraum der Bewerbungsphase sowie einen Termin für eine Informationsveranstaltung zeitnah bekanntgeben. Die Erschließungsarbeiten sind bereits in vollem Gange, im Frühjahr wird mit dem Straßenbau begonnen.

Nachdem wir in den Wintermonaten einige umfangreiche Renovierungsarbeiten hinter den Kulissen der Bürgerhaus-Gastronomie durchgeführt haben, wird die Gaststätte im Rahmen der Frühjahrsausstellung Ende April wieder für Sie öffnen. Die neuen Pächter haben bisher bereits das Catering für Veranstaltungen im Bürgerhaussaal geliefert und zudem zehn Jahre lang sehr erfolgreich den Sportpark in Ismaning betrieben. Sie werden uns künftig im Herzen Echings mit frischen regionalen Gerichten sowie moderner internationaler Küche verwöhnen. Durch den Besuch des Restaurants unterstützen Sie übrigens nicht nur unsere neuen Wirtsleute Frau Kretsch und Herrn Gütt, sondern auch die Gemeinde, da wir eine Umsatzbeteiligung vereinbart haben.

Am 8. März ist Weltfrauentag. Zurückzuführen ist dieser Tag auf eine Bewegung emanzipierter Arbeiterinnen, die noch vor dem Ersten Weltkrieg für Gleichberechtigung der Geschlechter und für das Frauenwahlrecht eingetreten sind. Heute, einhundert Jahre später, sollte unsere Gesellschaft eigentlich aufgeklärt genug sein, diese Forderungen umgesetzt zu haben. Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass die Gleichberechtigung noch nicht in allen Lebensbereichen eingetreten ist: so erhalten Frauen im deutschlandweiten Schnitt immer noch 21 Prozent weniger Gehalt für die gleiche Arbeit. Dies sollten wir schnellstens ändern. Für die Gemeinde kann ich sagen, dass es keine geschlechterbedingten Unterschiede in der Bezahlung unserer Angestellten gibt.

Noch bis 15. März gastiert die Wanderausstellung der Nordallianz zur Luftqualität im Bürgerhaus. Am Montag, 9. März, ab 19 Uhr lädt die VHS zum ersten Echinger Klimadialog ins Bürgerhaus ein. Wir möchten Ihnen dabei in interaktiver Form einige Fakten über unsere Luftqualität, den Klimawandel und die Erderwärmung erläutern. Anschließend möchten wir mit Ihnen darüber diskutieren, welche Maßnahmen wir vor Ort ergreifen können und wie sich jeder einzelne einbringen kann.

Ohne in meinem Brief als ohnehin parteifreier Bürgermeister irgendeine Wahlempfehlung auszusprechen, möchte ich Sie bitten, am 15. März oder vorab per Briefwahl Ihre Stimme bei der Kommunalwahl zu nutzen. Sie bestimmen über die künftige Zusammensetzung des Kreistags und des Gemeinderats sowie über die Person des/r Freisinger Landrats/rätin und des/r Echinger Bürgermeisters/in. Ob Sie im nächsten Forum wieder einen Brief von mir lesen möchten, entscheiden Sie somit selbst mit Ihrer Stimme am 15. März.

Herzlichst

Februar 2020 II – Ergebnisse der Verkehrsbefragung | Neubau der Tennishalle mit Gymnastiksaal beschlossen

Liebe Echinger

Letztes Jahr im Mai haben wir Sie zu Ihrem Mobilitätsverhalten befragt und die gewonnenen Erkenntnisse um eine Verkehrszählung Mitte Oktober ergänzt. Der Anteil der Radfahrer in Eching liegt mit über 19% der zurückgelegten Fahrten deutlich über dem bayernweiten Durchschnitt von 11%. Im Binnenverkehr werden sogar fast 40% der Wege auf dem Fahrrad zurückgelegt, von unseren Seniorinnen und Senioren sage und schreibe 45%. Kurze Strecken bis 1.000 Meter legen 35% der Befragten mit dem Fahrrad zurück. Auch wenn für solch kurze Fahrten im flachen Eching das Rad für gesunde Menschen das schnellste Fortbewegungsmittel ist, werden rund 30% der Fahrten unter einem Kilometer mit dem PKW zurückgelegt. 45% der Haushalte besitzen gar zwei oder mehr PKW, wohingegen nur 20% der Echinger eine Zeitkarte für den MVV besitzen.

Der hohe Radverkehrsanteil in unserer Gemeinde zeigt mir, dass wir mit dem Beitritt in die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen (AGFK) Ende 2018 den richtigen Schritt unternommen haben. Jetzt gilt es, die Fahrradfreundlichkeit unserer Gemeinde weiter zu steigern. Ich möchte mich daher dafür einsetzen, dass wir Radwege in und um Eching ausbauen, Fahrradstraßen einrichten und Schutzstreifen für Radfahrer markieren, um die Sicherheit für Radler deutlich zu verbessern. Dies war auch eine vielfach gewünschte Anregung im letzten Bürgerhaushalt. Mit der Beleuchtung des Radwegs nach Günzenhausen und dem Bau des Radwegs nach Garching haben wir 2019 bereits große Schritte in die richtige Richtung unternommen. Die gesamte Präsentation der Ergebnisse der Verkehrsbefragung finden Sie auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.eching.de/verkehrsbefragung-2019 oder zu den Öffnungszeiten des Rathauses zur Einsicht in der Bauverwaltung.

Nach dem furchtbaren Brand unserer Tennishalle im Mai 2018 zogen sich die Klärungen mit der Brandversicherung über anderthalb Jahre, bis im Dezember 2019 endlich ein vernünftiger Vergleich geschlossen werden konnte. Die Architekten des örtlichen „Büro 4“ präsentierten in der Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses am 04.02.2020 einen sehr durchdachten Vorentwurf für einen gleichwertigen Neubau. Dabei setzen sie auf eine nachhaltige Holzkonstruktion mit jeweils einer Mittelstütze zwischen den Tennisplätzen, um das Volumen der statisch nötigen Holzträger zu minimieren. Durch diesen Kniff wird das Volumen von drei Einfamilienhäusern eingespart und auch mittelständische Zimmereibetriebe können sich an einer Ausschreibung beteiligen. Die gesamte Halle wird als Plus-Energie-Gebäude realisiert, d.h. durch eine gut gedämmte Gebäudehülle und durch flächige Niedrigtemperaturheizkörper an den Decken wird der Energieverbrauch minimiert. Das gesamte Hallendach wird mit einer PV-Anlage und mit Solarkollektoren zur Warmwasseraufbereitung bestückt, sodass wir rechnerisch mehr Energie erzeugen als verbrauchen werden. Gebaut wird eine 3-Feld-Tennishalle mit Umkleiden und Duschen sowie ein daran anschließendes Wohngebäude mit drei Wohneinheiten wie bisher. Neu hinzukommen wird ein ca. 100qm großer Gymnastiksaal, der allen Echinger Vereinen und unserer VHS für Bewegungskurse zur Verfügung stehen soll. Dies war ein gemeinsamer Wunsch der Echinger Sportvereine im Rahmen des Kinder- und Jugendsportfestes vergangenen Sommer, den der Gemeinderat nun im Zuge des Tennishallenwiederaufbaus erfüllen wird – per einstimmigen Beschluss übrigens.

Herzlichst

Februar 2020 – Ergebnisse der Verkehrbefragung

Liebe Echinger

Im Mai 2019 haben wir Sie zu Ihrem Mobilitätsverhalten befragt. Ergänzt wurde diese Umfrage durch eine Verkehrszählung, die Mitte Oktober von Schülerinnen und Schülern des OMG Neufahrn durchgeführt wurde. Die Präsentation der Ergebnisse erfolgte in der Januarsitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses und lieferte einige interessante Erkenntnisse: Der Anteil der Radfahrer in Eching liegt mit über 19% der zurückgelegten Fahrten deutlich über dem bayernweiten Durchschnitt von gerade einmal 11%. Im Binnenverkehr werden sogar fast 40% der Wege per Fahrrad zurückgelegt, von unseren Seniorinnen und Senioren sage und schreibe 45%. Kurze Strecken bis 1.000 Meter legen 35% der Befragten mit dem Fahrrad zurück. Auch wenn für solch kurze Fahrten im flachen Eching das Rad für gesunde Menschen das schnellste Fortbewegungsmittel ist, werden rund 30% der Fahrten unter einem Kilometer mit dem PKW zurückgelegt. 45% der Haushalte besitzen gar zwei oder mehr PKW, wohingegen nur 20% der Echinger eine Zeitkarte für den MVV besitzen.

Der hohe Radverkehrsanteil in unserer Gemeinde zeigt mir, dass wir mit dem Beitritt in die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen (AGFK) Ende 2018 den richtigen Schritt unternommen haben. Jetzt gilt es, die Fahrradfreundlichkeit unserer Gemeinde weiter zu steigern. Ich möchte mich daher dafür einsetzen, dass wir Radwege in und um Eching ausbauen, Fahrradstraßen einrichten und Schutzstreifen für Radfahrer markieren, um die Sicherheit für Radler deutlich zu verbessern. Mit der Beleuchtung des Radwegs nach Günzenhausen und dem Bau des Radwegs nach Garching haben wir 2019 bereits einen großen Schritt in die richtige Richtung getätigt.

Die gesamte Präsentation der Ergebnisse der Verkehrsbefragung finden Sie auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.eching.de/verkehrsbefragung-2019 oder zu den Öffnungszeiten des Rathauses zur Einsicht in der Bauverwaltung.

Ich freue mich sehr, am 7. Februar die erfolgreichen Sportlerinnen und Sportler unserer Gemeinde im Bürgerhaus ehren zu dürfen. Nach langen Vorplanungen ist es 2020 endlich soweit und die erste Sportlerehrung der Gemeinde Eching feiert Premiere. Es werden ca. 20 Einzelsportler/innen und elf Mannschaften geehrt, zudem einige ausgewählte Funktionäre für ihr jahrzehntelanges ehrenamtliches Engagement. Das Rahmenprogramm wird durch Vorführungen einiger Vereine und musikalisch durch unsere Musikschule gestaltet.

Am 12.02. ab 18.30 Uhr sind alle Neubürger unserer Gemeinde herzlich ins Bürgerhaus eingeladen. Ich stelle Ihnen dabei die aktuellen Entwicklungen in unserer Gemeinde vor und gebe einen Ausblick auf künftige Planungen. Rund 30 Vereine, Organisationen und gemeindliche Einrichtungen werden zudem an Infoständen ihr Angebot präsentieren. Vielen Dank an alle, die sich daran beteiligen und unsere neuen Bürger über die vielfältigen Freizeitmöglichkeiten in unserer Gemeinde informieren. Persönlich eingeladen wurden all diejenigen, die 2018 oder 2019 zugezogen sind. Sollten Sie schon länger hier wohnen, sich aber immer noch als Neubürger/in fühlen, können Sie sich gerne im Rathaus für die Veranstaltung anmelden. Ich freue mich darauf Sie kennenzulernen!

Herzlichst

Januar 2020 – Jahresbericht der Gemeinde – Drei Premieren

Ein Unternehmen ist verpflichtet seinen Anteilseignern am Jahresende Bericht zu erstatten, daher stellte sich mir die Frage: Wieso nicht auch eine Gemeinde? Schließlich sind wir, die Bürgerinnen und Bürger, gewissermaßen „Anteilseigner“ der Gemeinde und finanzieren die Entwicklungen zu einem großen Teil durch unsere Steuergelder. Aus diesem Grund habe ich für Sie einen Jahresbericht zusammengestellt, der mit dieser Ausgabe des Echinger Forums verteilt wird. 2019 wurden in Eching viele zukunftsweisende Projekte realisiert, die ich Ihnen darin gerne vorstellen möchte. Zudem gebe ich einen Ausblick auf die anstehenden Planungen für die kommenden Jahre. Ich wünsche Ihnen viel Freude bei der Lektüre dieses erstmals in der Geschichte der Gemeinde erstellten Jahresberichts – eine Premiere!

Da dieser Bericht bereits eine umfassende Jahresrückschau bietet, fasse ich mich in meinem Brief diesmal kurz um Ihnen nicht die Spannung zu nehmen. Auf eine Neuigkeit möchte ich dennoch eingehen, da sie ganz frisch ist. Derzeit läuft das Planfeststellungsverfahren für den 6-streifigen Ausbau der A92 zwischen Feldmoching und dem Neufahrner Kreuz. Es ist uns im Rahmen unserer Einwände gelungen, den Einbau eines lärmmindernden Asphalts auf der gesamten Länge durchzusetzen. Dies führt zu einer Reduzierung des Schalldruckpegels um 7dB(A). Zur Veranschaulichung: Eine Minderung um 10 dB(A) wird als Halbierung der Lautstärke empfunden.

Erste Echinger Jungbürgerversammlung

Ebenfalls ihr Debüt feierte Ende November die erste Jungbürgerversammlung für Gemeindebürger im Alter von 13 bis 25 Jahren. Nach einer Vorstellung der Ergebnisse der Jugendbefragung, diskutierten die rund 30 Jugendlichen mit mir, Gemeinderätin Stefanie Malenke und Mitarbeiterinnen der Gemeinde zu den Themen Freizeit- und Sportangebot, Verkehrsanbindung und Umwelt sowie zu Treffpunkten für die Jugend. Die vorgebrachten Ideen und Wünsche werden wir in die weitere Entwicklung unserer Gemeinde einfließen lassen. Eine Fortsetzung dieses Formats ist für das nächste Jahr geplant.

Echinger Kulturtage feiern 2020 Premiere

Von 16. bis 19. Juli werden auf dem Bürgerplatz die ersten Echinger Kulturtage stattfinden. An vier Tagen erwarten Sie verschiedene kulturelle Darbietungen auf der Open-Air-Bühne vor dem Bürgerhaus sowie auf weiteren Bühnen. Das Programm wird derzeit gemeinsam vom Kulturreferat der Gemeinde und vom Verein Kulturforum Eching ausgearbeitet.

Sollte Eching eine Fair Trade Kommune werden?

Mit dieser Frage und den dazu nötigen Initiativen werden wir uns am Montag, 27. Januar, ab 19 Uhr im Bürgerhaus beschäftigen. Die VHS hat hierzu Vertreter des Fair Trade Netzwerks zu einer Informationsveranstaltung eingeladen. Ziel ist die Bildung einer Arbeitsgruppe engagierter Bürgerinnen und Bürger, um eine Fair-Trade-Strategie für Eching zu entwickeln. Sie sind sowohl als interessierte/r Zuhörer/in als auch sehr gerne als aktive/r Mitgestalter/in herzlich eingeladen.

Ebenso herzlich lade ich Sie zum Neujahrskonzert mit anschließendem Empfang der Gemeinde am Sonntag, 12. Januar ab 18 Uhr ins Bürgerhaus ein. Lassen Sie uns gemeinsam bei hochkarätiger Musik durch das Salonorchester der Musikschule und das Symphonische Blasorchester Eching das neue Jahr bei einem Glas Sekt und ausgewählten kulinarischen Köstlichkeiten begrüßen. Karten erhalten Sie wie gewohnt im Bürgermeisterbüro oder bei PaLoTi.

Das Neujahrsfest soll eine feierliche Zeit sein, in der wir das vergangene Jahr verabschieden und das neue voller Hoffnung willkommen heißen. An keinem anderen Tag im Jahr fassen wir so viele gute Vorsätze wie in der Silvesternacht. Ich wünsche Ihnen, dass Sie sich lieber wenige, dafür realistische Ziele vornehmen, die Sie auch erreichen und sich dabei wohlfühlen können. Ich persönlich fasse mir für das neue Jahr einen beruflichen und einen privaten Vorsatz: Im anstehenden Wahlkampf möchte ich das Positive in unserer Gemeinde betonen und den Blick in die Zukunft richten. Denn dem Wohle unserer Gemeinde hilft kein destruktives Gegeneinander, sondern nur ein konstruktives Miteinander. Als parteifreier Kandidat bin ich genau mit diesem Credo vor drei Jahren angetreten. Wie sagt ein griechisches Sprichwort so schön: man muss nicht das Licht des anderen ausblasen, um das eigene leuchten zu lassen. Mein privater Wunsch für 2020 ist es, wieder mehr Zeit für sportliche Aktivitäten zu haben, die 2019 viel zu kurz kamen.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Angehörigen für das kommende Jahr 2020 Gesundheit, Glück und Zufriedenheit gepaart mit dem Mut, Neues zu wagen und von den unzähligen Möglichkeiten des Lebens Gebrauch zu machen.

November 2016 – Rathaus, Baugebiete, Bürgerversammlung

Gut ein Monat Einarbeitungszeit im Rathaus liegt jetzt hinter mir. Oft werde ich darauf angesprochen, ob ich mir meinen neuen Beruf so vorgestellt hätte und wie mir dieser nun gefiele? Mein neuer Arbeitsalltag ist geprägt von sehr vielen Terminen, einer großen Bandbreite an Themen und einem hohen Maß an Verantwortung. Täglich komme ich mit interessanten Menschen innerhalb und außerhalb unserer Gemeinde in Kontakt, finde bei ihnen Gehör und gewinne den Eindruck als Bürgermeister vieles bewegen zu können. Kurzum: eine spannende und herausfordernde Aufgabe, der ich sehr gerne nachgehe.

Bei all den Aufgaben bin ich natürlich kein Einzelkämpfer, sondern kann mich auf eine sehr gut funktionierende Mannschaft in der Gemeindeverwaltung verlassen. Herzlichen Dank an alle Kolleginnen und Kollegen, die mich die ersten Wochen im Amt mit allen Kräften unterstützt haben. Auch die Zusammenarbeit im Gemeinderat verläuft sehr konstruktiv mit allen Gruppierungen. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir bei einigen für die Gemeinde wegweisenden Themen sehr bald einen Konsens finden und schnellstmöglich mit der Umsetzung starten können. Beispielhaft seien genannt: die Ausweisung neuer Baugebiete, die Kriterien des Einheimischen-Modells, der soziale Wohnungsbau, das Konzept für die Entwicklung des Hollerner Sees und unser neues Rathaus. In meiner ersten Gemeinderatssitzung ist es mir gelungen, die Mehrheit des Gemeinderats davon zu überzeugen, die Pläne für die angedachte Rathaus-Sanierung nochmals auf den Prüfstand zu stellen. Auch wenn ich persönlich das Projekt „Rathaus“ von Grund auf anders angefasst hätte indem ich einen Architektur-Wettbewerb für Rathaus und Ortsmitte ausgelobt hätte, so will ich nun versuchen auf Basis der in der Vergangenheit gefassten Beschlüsse das Beste aus der Situation zu machen. Mir ist es ein Anliegen, dass unser neues Rathaus das Ortsbild nachhaltig prägt und ein Aushängeschild für die Gemeinde wird. Rathaus und Bürgerplatz sollen besser verbunden werden und zur Begegnung einladen.

Ich lade Sie herzlich ein, diese und alle weiteren aktuellen Themen rund um unsere Gemeinde mit mir persönlich im Rahmen der diesjährigen Bürgerversammlungen zu diskutieren.

Eching                       Bürgerhaus                 Mittwoch, 16. November 2016
Günzenhausen         Gasthaus Grill            Mittwoch, 23. November 2016
Dietersheim              Bürgersaal                  Donnerstag, 24. November 2016

Unsere Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sowie die Abteilungsleiter werden ebenfalls vor Ort sein um Ihre Fragen kompetent zu beantworten.

Ich freue mich Sie auf einer der drei Bürgerversammlungen begrüßen zu dürfen.