Bezahlbarer Wohnraum

Im Großraum München ist Wohnen teuer und Art. 106 der bayerischen Verfassung sieht den Staat und die Gemeinden in der Pflicht, den Bau „billiger Volkswohnungen zu fördern“.

Kommunaler Wohnungsbau

Je mehr Wohnungen in einer Stadt oder Gemeinde in öffentlicher Hand sind, umso geringer ist die Gefahr steigender Mieten. Die Stadt Wien dient hier als viel zitiertes Musterbeispiel: rund 25% der Wohnungen sind in öffentlicher Hand und mitsamt der gemeinnützigen Bauträger wie Genossenschaften sind es sogar ca. 40% des gesamten Wohnungsbestands. Damit ist das Spielfeld für Spekulanten begrenzt und die Stadt kann durch ihre Mietpreisgestaltung den Marktmietpreis regulieren.

Die Gemeinde Eching zählt aktuell nur 24 sozialgebundene Wohnungen und 25 frei vermietete Wohnungen zu ihrem Bestand. Dieser Bestand ist zudem in die Jahre gekommen, da seit über 30 Jahren keine neuen Wohnungsbauvorhaben (mit Ausnahme zweier Wohnungen im Feuerwehrhaus) mehr realisiert wurden. Mir ist es ein großes Anliegen, dass die Gemeinde wieder verstärkt in den kommunalen Wohnungsbau investiert. Daher befinden sich aktuell zwei größere Wohnungsbauvorhaben in der Umsetzung:

An der Pommernstraße errichtet die Gemeinde aktuell 19 Wohnungen, die langfristig zu günstigen Konditionen vermietet werden sollen.

Im Baugebiet Eching-West werden zusammen mit der neuen KiTa weitere 14 Mietwohnungen durch die Gemeinde errichtet.

Mit diesen 33 neuen Wohnungen wird der gemeindliche Bestand an frei vermieteten Wohnungen mehr als verdoppelt!

Mietspiegel

Seit 01. April 2023 gilt in der Gemeinde Eching ein qualifizierter Mietspiegel. Dieser schafft Transparenz über den örtlichen Mietmarkt und bietet sowohl Vermietern als auch Mietern eine Orientierungshilfe für die Vereinbarung eines fairen Mietpreises. Der Mietspiegel wurde zum 01. April 2025 aktualisiert. Weitere Informationen zum Mietspiegel finden Sie auf der Homepage der Gemeinde unter folgendem Link:

Mietspiegel 2025

Sie wollen den fairen Mietpreis für Ihre Wohnung berechnen? Dann nutzen Sie folgenden Mietpreisrechner für Eching:

Mietpreisrechner 2025

Was ist ein qualifizierter Mietspiegel?

Ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB ist ein wissenschaftlich fundierter Mietspiegel, der von der Kommune oder Mieter- und Vermietervertretern legitimiert wurde. Die Erstellung muss nach anerkannten statistischen Methoden auf Basis repräsentativer durch Umfragen ermittelter Mietdaten erfolgen. Bei Streitigkeiten zu Mieterhöhungen ist der Mietspiegel gemäß § 558a BGB gerichtlich bindend. Er schafft damit eine Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete und sorgt somit für Transparenz auf dem Wohnungsmarkt. Nach zwei Jahren muss der Mietspiegel auf Basis des Verbraucherpreisindex angepasst und nach vier Jahren neu erstellt werden.

Erbbaurecht für bezahlbaren Baugrund

Fragen zum Thema „Erbbaurecht

Hier finden Sie meine Antworten auf Ihre Fragen zum Thema „Erbbaurecht“ als qualifizierte Vorbereitung auf den Bürgerentscheid am 25.07.2021.

Stellen Sie mir Ihre Frage an mail@sebastian-thaler.de

Infoveranstaltung zur Baulandvergabe (17.03.2021)

2021-03-10_Infoveranstaltung_Baulandvergabe

Hier können Sie sich die Präsentation zur Veranstaltung herunterladen:

Infoveranstaltung zum Erbbaurecht (15.02.2021)

Heutige Situation

Die Preise für Wohnraum in Eching sind in den letzten Jahren dramatisch gestiegen – Mietpreise von über 20 EUR/qm und Kaufpreise für kleine Reihenhäuser jenseits von 700.000 EUR sind an der Tagesordnung. Welche normal verdienende Familie kann sich das denn bitte noch leisten?

Durch die Nähe zu München sowie zum Flughafen ist Eching ein attraktiver Wohnort, dessen Immobilienpreise sich schon fast an das Niveau der Landeshauptstadt angeglichen haben. Der enorme Zuzug im Ballungsraum München führt zu einem stetig steigenden Bedarf an Wohnraum, dem Eching aktuell nicht gerecht wird. Folglich steigen die Preise entsprechend stark an. Während im Jahr 1995 noch 190 Wohnungen pro Jahr im Gemeindegebiet fertiggestellt wurden, waren es 2013 nur noch 25 – ein Rückgang um 87%! Und das bei stark steigendem Bedarf an Wohnraum – eine schockierende Entwicklung!

In Eching aufgewachsene und verwurzelte Bürgerinnen und Bürger können sich nach einer Familiengründung das Leben in unserer Gemeinde oft nicht mehr leisten und wandern ab. Eine traurige Entwicklung!

Die Lösung

In den letzten 20 Jahren, wurde in Eching bis auf das Baugebiet am Ortseingang zu Dietersheim kein einziges Neubaugebiet ausgewiesen und entwickelt. Die Gemeinde muss dieser Entwicklung entgegenwirken, indem wieder neue Baugebiete im „Echinger Modell“ entwickelt werden um es jungen Familien aus der Gemeinde zu ermöglichen, sich wieder Eigentum aufbauen zu können. Dafür muss die Gemeinde Grundstücke mit einem deutlichen Abschlag vom Verkehrswert und zu einem möglichst geringen Erbbauzins an die Bauwerber vergeben.

Unter diesem Leitgedanken haben wir im Gemeinderat 2018 das Echinger Wohnbaulandmodell verabschiedet, nachdem wir im Sommer 2019 19 Bauparzellen im Baugebiet Böhmerwaldstraße an junge Familien vergeben haben.

In den Jahren 2022 und 2023 wurden weitere 28 Bauparzellen im Neubaugebiet Eching-West und 31 Bauparzellen im Neubaugebiet Dietersheim Südost mit 40 Prozent Abschlag auf den Bodenrichtwert und einem Erbbauzins von nur 1,5% (marktüblich sind 3-4%) ebenfalls nach den Kriterien des Wohnbaulandmodells zu vergeben. 

Eine weitere wichtige Säule stellt aus meiner Sicht auch der genossenschaftliche Wohnungsbau dar – ein Modell, das sowohl in München als auch im Landkreis München sehr erfolgreich praktiziert wird. Auch der einkommensorientiert geförderte (EOF) Wohnungsbau soll wieder besser in neu entwickelte Baugebiete integriert werden um einen gesunden gesellschaftlichen Mix in unserer Gemeinde beizubehalten. 

Mein Ziel

Eines meiner wichtigsten politischen Ziele ist es, wohnungsbaupolitische Instrumente konsequent einzusetzen, damit sich auch Familien mit Kindern und Bezieher von mittleren und niedrigen Einkommen aus Eching das Leben und Wohnen in unserer Gemeinde wieder leisten können. 

Mein Versprechen:„Wohnen darf nicht zum Luxusgut verkommen, sondern ist ein Grundrecht nach Art. 106 der Bayerischen Verfassung!“

Sebastian Thaler mit Dieter Reiter

Sebastian Thaler im Gespräch mit Dieter Reiter (Oberbürgermeister der Landeshauptstadt München, SPD) über wohnungsbaupolitische Themen, 2016