Juli 2021 – Bürgerentscheid zum Echinger Baulandmodell am 25.07.2021

Liebe Echinger

Wie soll die Zukunft des Echinger Baulandmodells aussehen?

Diese Frage stellt der Gemeinderat den Bürgerinnen und Bürgern in einem Bürgerentscheid am 25.07.2021. Aufgrund von Corona erfolgt die Abstimmung ausschließlich per Briefwahl, die Wahlunterlagen gehen jedem Wahlberechtigten automatisch und rechtzeitig zu.
Dass es weiterhin ein Echinger Baulandmodell mit entsprechenden Vergabekriterien geben soll, ist unstrittig. Strittig ist die Frage, ob die Gemeinde kommunale Grundstücke im Rahmen des Modells verkaufen soll oder diese im Erbbaurecht vergeben werden sollen?
Während die Gemeinde bei einem Verkauf der Grundstücke einen hohen einmaligen Verkaufserlös zugunsten der heutigen Generation erzielt, profitieren bei einer Vergabe im Erbbaurecht auch die folgenden Generationen von jährlich stabilen Einnahmen.
Ich kann gut nachvollziehen, dass einige Interessenten den Kauf eines Grundstücks einer Vergabe im Erbbaurecht vorziehen. Bei den aktuell historisch niedrigen Zinsen gewähren Banken sehr hohe Kredite. Diese sind auch nötig um neben dem in beiden Modellen zu errichtenden Wohngebäude noch rund 350.000 € für ein vergünstigtes Baugrundstück zu finanzieren. Gemäß unserer Vergabekriterien dürfen die Bewerber nur ein gewisses Einkommen und Vermögen aufweisen, sodass die Finanzierung von Haus und Grundstück für viele Familien zum waghalsigen Kraftakt wird. In Summe müssen beim Kauf des Grundstücks für dieses Projekt ca. 800.000 bis 900.000 € finanziert werden, je nach Größe und Ausstattung des Hauses. Das Zinsänderungsrisiko birgt bei einer solch hohen Kreditsumme eine immense Gefahr für die Bauherren. Im Erbbaurechtsmodell entfällt der Grundstückskaufpreis und es ist „nur“ das Eigenheim für (in dieser Rechnung angenommen) rund 500.000 € zu stemmen. Hinzu kommen jährliche Erbbaurechtszahlungen an die Gemeinde in Höhe von 1,5% auf das im Vergleich zum Bodenrichtwert um 40% reduzierte Grundstück, ein historisch vergleichsweise niedriger Wert. Der Erbbauzins von 1,5% bleibt über die gesamte Laufzeit des Vertrags, also über 75 Jahre, gleich. Es erfolgt lediglich eine Indexierung auf Basis des Verbraucherpreisindex, d.h. die reale Belastung bleibt über die gesamte Laufzeit auf gleichem Niveau. Die Bauplätze in den früheren Baugebieten „westlich der Frühlingstraße“ und „nördlich der Kleiststraße“ wurden allesamt im Erbbaurecht vergeben.

Ein Haus auf einem Erbbaurechtsgrundstück der Gemeinde kann jederzeit an die eigenen Kinder vererbt werden, ohne dass es einer Zustimmung der Gemeinde bedarf. Auch bei einem Verkauf kann die Gemeinde nur dann ein Veto einlegen, wenn der Verkaufspreis den Gebäudewert erheblich übersteigt. Damit wird sichergestellt, dass auch nachfolgende Generationen in den Genuss bezahlbaren Wohnraums kommen und der Wertzuwachs von Grund und Boden nicht eingepreist wird. Diesem liegt schließlich keine reale Wertschöpfung zugrunde. Rasante Bodenpreissteigerungen wie wir diese in den letzten Jahren erlebt haben, haben somit keinen direkten Einfluss auf die Marktpreise eines Hauses auf einem Erbbaurechtsgrundstück.

Die ursprünglich bis Ende Juni geplante Bewerbungsphase für die insgesamt 59 Bauparzellen in Eching-West und Dietersheim Süd-Ost musste aufgrund des Bürgerbegehrens der Freien Wähler bis zum Vorliegen des Ergebnisses des Bürgerentscheids gestoppt werden. Sofern der Bürgerwille die Vergabepraxis im Erbbaurecht bestätigt, kann die Gemeindeverwaltung die Vergabe umgehend wieder aufnehmen, die Bewerbungsfrist wird dann voraussichtlich bis Ende September verlängert werden. Falls sich im Bürgerentscheid eine Mehrheit für den Verkauf kommunaler Grundstücke ausspricht, muss der Gemeinderat die Aufteilung der Grundstücke sowie einen Teil der Vergabekriterien neu fassen, sodass das Bewerbungsverfahren neu gestartet werden muss. Eine Vergabe noch in diesem Jahr ist nach meiner persönlichen Einschätzung dann nicht mehr gewährleistet. Unerheblich des Ausgangs des Entscheids werden Gemeinderat und Verwaltung die Vergabe umgehend vorantreiben. Hierzu bin ich bereits auf die einzelnen Fraktionen zugegangen, um für beide Szenarien des Bürgerentscheids bereits vorab das weitere Vorgehen zu besprechen. Damit möchte ich erreichen, dass wir Zeit sparen und die seit vielen Jahren wartenden Bauwerber nicht noch weiter auf die Folter spannen. Auch meine Frau und ich gehören übrigens zu den Wartenden.

Am 08. Juli findet eine Podiumsdiskussion mit je zwei Vertretern beider Seiten im Echinger Bürgerhaus organisiert durch die Volkshochschule zum Thema des Bürgerentscheids statt. Eine Aufzeichnung dieser Diskussion finden Sie auf der YouTUBE-Seite der Gemeinde Eching:

Nutzen Sie die Informationsangebote der Parteien, bilden Sie sich Ihre eigene Meinung zu dieser bodenpolitischen Fragestellung und nehmen Sie bis 25.07. per Briefwahl am Bürgerentscheid teil!

Weitere Informationen zum Bürgerentscheid und eine umfassende Liste mit Fragen und Antworten (FAQs) finden Sie auf folgender Seite:

http://buergerentscheid-eching.de/

Bürgerbüro ab 12.07.2021 wieder ohne Termin geöffnet | Bürgerservice-Portal nutzen!

Seit rund zwei Monaten ist das Rathaus wieder nach vorheriger Terminvereinbarung zu den gewohnten Zeiten geöffnet. Aufgrund der langen Schließung während der Corona-Pandemie hat sich ein enormer Rückstau gebildet. Der Terminvorlauf für Passausstellungen oder ähnliche Vorgänge beträgt derzeit drei Wochen. Termine für Passabholungen oder kürzere Vorgänge beträgt nur wenige Tage. Personal aus anderen Abteilungen einzusetzen oder kurzfristig externes Personal zu beschäftigen ist leider nicht möglich, da für die Tätigkeit im Bürgerbüro und die damit verbundenen hoheitlichen Aufgaben eine entsprechende Ausbildung erforderlich ist und beispielsweise die Passgeräte der Bundesdruckerei auf die jeweilige Mitarbeiterin personalisiert sind. Ab 12.07.2021 wird das Bürgerbüro wieder ohne vorherige Terminvereinbarung geöffnet sein. Dank unseres 2017 eingeführten Bürgerservice-Portals auf der Gemeinde-Homepage können viele Behördengänge auch online erledigt werden. Das ist bequem, spart Zeit und ist sicher. Probieren Sie es aus und tragen Sie somit aktiv zur Verkürzung der Wartezeiten bei!

Ausstellung zu neuem Gemeinde-Logo und Homepage im Rathaus

Die Studenten der BURKE Akademie für Design aus München entwerfen derzeit in einem Wettbewerb ein neues Logo für die Gemeinde und ein neues Design für unsere Gemeinde-Homepage. Die 21 Entwürfe wurden einem Gremium des Gemeinderats Mitte Juni vorgestellt und sind derzeit im Foyer des Rathauses ausgestellt. Zu den Öffnungszeiten ist das Rathaus wieder wie gewohnt geöffnet, sodass Sie sich die Entwürfe dort ansehen können. Die Studentinnen und Studenten haben sehr gelungene und überzeugende Designs erstellt. Sie können sich diese auch online ansehen unter www.eching.de.

Bleiben Sie gesund!
Ihr Sebastian Thaler